Liste der Ansprechpersonen im Schuljahr 2024/25
Die Ansprechpersonen müssen nicht unbedingt mit den prüfenden Lehrpersonen übereinstimmen. Es wird geraten, sich weitere Informationen bzw. Erklärungen bezüglich der Programme bei der jeweils zuständigen Lehrkraft zu holen.
In der Folge stehen sogenannte "Minimalprogramme" zum Download zur Verfügung, die von einigen Fachgruppen erarbeitet wurden. Sie stellen eine vereinfachte Zusammenfassung der Fachcurricula dar und können als Wegweiser zur Vorbereitung von Eignungs- und/oder Ergänzungsprüfungen dienen.
Aufhol-, Eignungs- und Ergänzungsprüfungen 1.-4. Klasse: 26.-29.08.2025
Externe Kandidat*innen werden zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die externen Kandidat*innen müssen die entsprechenden Gesuche bis zum 30. Dezember 2024 an die nachfolgend angeführte E-Mail- oder PEC-Adresse richten. Aus schwerwiegenden und dokumentierten Gründen können verspätet eingereichte Gesuche von der Landesschuldirektorin bis zum 31. Jänner 2025 angenommen werden.
Die Gesuche und entsprechenden Anlagen sind handschriftlich zu unterzeichnen und mit einer nicht beglaubigten Ablichtung der Identitätskarte oder eines anderen Erkennungsausweises des/der Antragssteller*in an eine der folgenden Adressen zu richten.
Für die entsprechenden Ansuchen wenden Sie sich bitte an die Bildungsverwaltung.