Externe Kandidat*innen

Ansprechpersonen

Liste der Ansprechpersonen im Schuljahr 2024/25

Die Ansprechpersonen müssen nicht unbedingt mit den prüfenden Lehrpersonen übereinstimmen. Es wird geraten, sich weitere Informationen bzw. Erklärungen bezüglich der Programme bei der jeweils zuständigen Lehrkraft zu holen.

Ansuchen

Minimalprogramme

In der Folge stehen sogenannte "Minimalprogramme" zum Download zur Verfügung, die von einigen Fachgruppen erarbeitet wurden. Sie stellen eine vereinfachte Zusammenfassung der Fachcurricula dar und können als Wegweiser zur Vorbereitung von Eignungs- und/oder Ergänzungsprüfungen dienen.

Hinweis:

  • Für das Programm Sport gilt, dass in der Regel praktische Tests durchgeführt werden, sollten die praktischen Tests jedoch aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest) nicht durchgeführt werden können, werden die sporttheoretischen Inhalt MÜNDLICH überprüft.

Programme zum Download:

 

Prüfungsmodalitäten:

Prüfungstermine

Aufhol-, Eignungs- und Ergänzungsprüfungen 1.-4. Klasse: 26.-29.08.2025

Staatliche Abschlussprüfung

Zulassung, Fristen und Modalitäten für die Einreichung der Gesuche um Zulassung

 

Externe Kandidat*innen werden zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 19. Lebensjahr im Kalenderjahr 2025 vollendet und die Schulpflicht erfüllt haben;
  • uunabhängig vom Lebensalter das Abschlussdiplom der Unterstufe (Mittelschule) seit mindestens 5 Jahren besitzen;
  • ein Berufsbildungsdiplom („diploma professionale di tecnico“) besitzen. Diese Schüler*innen können als externe Kandidat*innen an der Staatlichen Abschlussprüfung der Oberschule eines Gymnasiums oder einer Fachoberschule antreten;
  • sich vor dem 15. März 2025 als Schülerin oder als Schüler des Abschlussjahres abgemeldet haben;
  • in den vergangenen Schuljahren den einjährigen Lehrgang an einer Schule der Berufsbildung besucht haben und zur Staatlichen Abschlussprüfung zugelassen worden sind, diese aber nicht bestanden zu haben;
  • Teilnahme an Tätigkeiten im Bereich „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“ oder vergleichbare Aktivitäten im Ausmaß von mindestens 84 Stunden.

Die externen Kandidat*innen müssen die entsprechenden Gesuche bis zum 30. Dezember 2024 an die nachfolgend angeführte E-Mail- oder PEC-Adresse richten. Aus schwerwiegenden und dokumentierten Gründen können verspätet eingereichte Gesuche von der Landesschuldirektorin bis zum 31. Jänner 2025 angenommen werden.

Die Gesuche und entsprechenden Anlagen sind handschriftlich zu unterzeichnen und mit einer nicht beglaubigten Ablichtung der Identitätskarte oder eines anderen Erkennungsausweises des/der Antragssteller*in an eine der folgenden Adressen zu richten. 

Für die entsprechenden Ansuchen wenden Sie sich bitte an die Bildungsverwaltung.