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Alle Schüler*innen haben eine Unterrichtsbesuchsverpflichtung von 75 %, d.h. sie müssen 75 % der Unterrichtszeit anwesend sein. Aufgrund von triftigen Gründen kann um Abzug der Absenzen angesucht werden. Das Lehrerkollegium hat festgelegt, welche triftigen Gründe geltend gemacht werden können. Der Beschluss des Lehrerkollegiums kann hier nachgelesen werden. Für das Ansuchen kann das nachfolgende Formular verwendet werden.