Zulassung, Fristen und Modalitäten für die Einreichung der Gesuche um Zulassung
Externe Kandidaten werden zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 19. Lebensjahr im Kalenderjahr 2023 vollendet und die Schulpflicht erfüllt haben,
- unabhängig vom Lebensalter das Abschlussdiplom der Mittelschule seit mindestens fünf Jahren besitzen,
- ein Berufsdiplom besitzen (Jene Schüler*innen, die einen einjährigen Lehrgang an den Schulen der Berufsbildung besucht haben und nicht zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen wurden oder diese nicht bestanden haben, können nicht als externe Kandidat*innen zu der für die einjährigen Lehrgänge vorgesehenen staatlichen Abschlussprüfung der Oberschule antreten.),
- sich vor dem 15. März 2023 als Schüler*in des Abschlussjahres abgemeldet haben.
Die entsprechenden Gesuche müssen bis 30. November 2022, an die nachfolgend angeführte E-Mail- oder PEC-Adresse gerichtet werden. Aus dokumentierten und schwerwiegenden Gründen verspätet eingereichte Gesuche können von der Landesschuldirektorin bis 31. Jänner 2023, angenommen werden.
Die Gesuche und entsprechenden Anlagen sind handschriftlich zu unterzeichnen und mit einer nicht beglaubigten Ablichtung der Identitätskarte oder eines anderen Erkennungsausweises des/der Antragssteller*in an eine der folgenden Adressen zu richten.
Die oben genannten Modalitäten für die Einreichung der Gesuche gelten auch für jene Personen, die die Abendschule besuchen.
Für die entsprechenden Ansuchen wenden Sie sich bitte an die Bildungsverwaltung.