Externe Kandidat*innen

Ansprechpersonen

Liste der Ansprechpersonen im Schuljahr 2023/24

Die Ansprechpersonen müssen nicht unbedingt mit den prüfenden Lehrpersonen übereinstimmen. Es wird geraten, sich weitere Informationen bzw. Erklärungen bezüglich der Programme bei der jeweils zuständigen Lehrkraft zu holen.

Ansuchen

Minimalprogramme

In der Folge stehen sogenannte "Minimalprogramme" zum Download zur Verfügung, die von einigen Fachgruppen erarbeitet wurden. Sie stellen eine vereinfachte Zusammenfassung der Fachcurricula dar und können als Wegweiser zur Vorbereitung von Eignungs- und/oder Ergänzungsprüfungen dienen.

Hinweis:

  • Das Programm für Italienisch wurde im September 2021 erneuert.
  • Für das Programm Sport gilt, dass in der Regel zwar ein praktischer Test durchgeführt wird, sollten die praktischen Tests jedoch aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest) oder auf Grund der Pandemie Bestimmungen nicht durchgeführt werden können, werden die sporttheoretischen Inhalt MÜNDLICH überprüft.

Programme zum Download:

 

Prüfungstermine

Die voraussichtlichen Prüfungstermine für das Schuljahr 2023/24:

1. Klasse: 06.11.-17.11.2023

2. Klasse: 08.01.-12.01.2024, 22.01.-26.01.2024

5. Klasse Zulassungsprüfungen: 19.02.-17.05.2024

Aufhol- und Ergänzungsprügungen 1.-4. Klasse: August 2024

Staatliche Abschlussprüfung

Zulassung, Fristen und Modalitäten für die Einreichung der Gesuche um Zulassung

 

Externe Kandidaten werden zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 19. Lebensjahr im Kalenderjahr 2024 vollendet und die Schulpflicht erfüllt haben,
  • unabhängig vom Lebensalter das Abschlussdiplom der Mittelschule seit mindestens fünf Jahren besitzen,
  • ein Berufsdiplom besitzen (Jene Schüler*innen, die einen einjährigen Lehrgang an den Schulen der Berufsbildung besucht haben und nicht zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen wurden oder diese nicht bestanden haben, können nicht als externe Kandidat*innen zu der für die einjährigen Lehrgänge vorgesehenen staatlichen Abschlussprüfung der Oberschule antreten.),
  • sich vor dem 15. März 2024 als Schüler*in des Abschlussjahres abgemeldet haben.

Die entsprechenden Gesuche müssen bis 30. November 2023, an die nachfolgend angeführte E-Mail- oder PEC-Adresse gerichtet werden. Aus dokumentierten und schwerwiegenden Gründen verspätet eingereichte Gesuche können von der Landesschuldirektorin bis 31. Jänner 2024, angenommen werden. 

Die Gesuche und entsprechenden Anlagen sind handschriftlich zu unterzeichnen und mit einer nicht beglaubigten Ablichtung der Identitätskarte oder eines anderen Erkennungsausweises des/der Antragssteller*in an eine der folgenden Adressen zu richten. 

Die oben genannten Modalitäten für die Einreichung der Gesuche gelten auch für jene Personen, die die Abendschule besuchen.

Für die entsprechenden Ansuchen wenden Sie sich bitte an die Bildungsverwaltung.