15.1. Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen

An den Schulen gibt es im Sinne von Art. m74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus. 

Zuständige Revisor*innen für den Zeitraum 01.06.2025 bis 30.04.2028:

Verena Komar

Norbert Fischnaller

 

 

Ernennung Kontrollorgane

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten - Jahr 2022:

 

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten - Jahr 2023:

Überprüfung ANAC (Juli)

Überprüfung ANAC (Dezember)

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten - Jahr 2024:

Überprüfung ANAC (Juli)

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten - Jahr 2025

Überprüfung ANAC Juni 2025