1.3. Informationspflicht für Bürger*innen und Unternehmen


Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter:

Organisationsbefugnisse, Konzessionsbefugnisse, Bescheinigungsbefugnisse, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln.

Zuschlag der Dienstleistungskonzession für die Führung des schulinternen Bar- und Restaurationsdienstes gemäß Artikel 30 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 12.04.2006, Nr. 163

Verzichtserklärung zum Religionsunterricht bei der Einschreibung laut Vorlage der Schule. 

Anfrage um Beitrag für Lehrfahrten an die Direktion: Die Direktorin gewährt/gewährt nicht einen Beitrag nach den Kriterien zur Ermittlung der Bedürftigkeit laut Schulratsbeschluss Nr. 16 vom 06.10.2011 und nach Anhörung der Schüler*in bzw. der Eltern.