Jeder Schüler/jede Schülerin bzw. dessen/deren Eltern muss bei der Rückkehr nach einer Abwesenheit in die Klasse eine Erklärung zur Art der Abwesenheit abgeben. Diese sind im digitalen Register implementiert und müssen nicht eigens noch einmal ausgedruckt werden.
Bei den Abwesenheiten wird unterschieden zwischen:
- Abwesenheit aus nicht gesundheitlichen Gründen - unabhängig von der Dauer
- Abwesenheiten aus gesundheitlichen Gründen unter 3 Tagen
- mit möglicher COVID-Infektion
- COVID Infektion ausgeschlossen
- Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen von mehr als 3 Tagen
- Abwesenheit wegen häuslicher Quarantäne.
Befindet sich ein Schüler/eine Schülerin in Quarantäne, so wird dieser bzw. diese von den Lehrpersonen in seiner/ihrer Lerntätigkeit begleitet. Der Schüler/die Schülerin ist angehalten, von Hause aus mitzuarbeiten.